Flugreisen mit Hörimplantaten

Tipps für die Sicherheitskontrolle am Flughafen.

Ob Sie aus beruflichen Gründen oder in den Urlaub fliegen – Sie müssen sich keine Sorgen machen, dass Sie beim Sicherheitscheck am Flughafen mit Ihren Hörimplantaten Probleme haben könnten. Unsere folgenden Tipps helfen Ihnen, sicher durch die Kontrolle zu kommen:

Prüfen Sie die Bestimmungen in Bezug auf Batterien und Akkumodule

  • Manche Fluglinien haben strenge Bestimmungen für das Mitführen von Lithium-Ionen-Batterien in Passagierflugzeugen. Erkundigen Sie sich vor der Reise bei Ihrer Fluggesellschaft, ob Sie die Batterien im Handgepäck oder aufgegebenen Gepäck mitnehmen dürfen.
  • Wenn möglich und für Ihren Soundprozessor geeignet, empfehlen wir Ihnen, zur Sicherheit Zink-Luft-Batterien und einen Batteriehalter mitzunehmen, falls Sie diese benötigen.

Zeigen Sie den Sicherheitsbeamten Ihren Patientenausweis

  • Wenn Sie ein Cochlear™ Nucleus® Implantat oder Osia® System haben, zeigen Sie dem Sicherheitspersonal Ihren Patientenausweis und erläutern Sie, dass bei Ihnen ein Hörsystem unter die Haut implantiert wurde. Erklären Sie, dass der Soundprozessor Teil dieser Hörtechnologie ist, und Sie ihn zusammen mit dem implantierten Gerät tragen müssen.
  • Wenn Sie ein Cochlear Baha® System haben, tragen Sie Ihren MRT-Ausweis bei sich, und zeigen Sie ihn dem Sicherheitspersonal, wenn dieses Fragen zu Ihrem Soundprozessor hat, da der Ausweis auch Angaben über Sicherheitskontrollen enthält.

Passieren der Sicherheitskontrolle am Flughafen

  • Sie müssen Ihren Cochlear Nucleus oder Osia Soundprozessor während der Sicherheitskontrolle nicht abnehmen. Sie können mit eingeschaltetem Soundprozessor durch alle Metalldetektoren und Ganzkörperscanner gehen. Um mögliche Brummtöne zu vermeiden, können Sie Ihren Soundprozessor jedoch auch abnehmen.
  • Auch Baha Träger müssen den Soundprozessor in der Regel nicht abnehmen, um durch einen Metalldetektor oder Sicherheitsscanner zu gehen. Wenn Sie ein Baha Connect System haben, können Sie den Baha Soundprozessor abnehmen, um keine Metalldetektoren in der Sicherheitskontrolle am Flughafen auszulösen. Wenn Sie ein Baha Start oder Baha Attract System tragen, kann der Soundprozessor an Ort und Stelle bleiben.

Lassen Sie sich nicht aus der Ruhe bringen, wenn Sie abgetastet oder gescannt werden

  • Machen Sie sich keine Gedanken, wenn Sie genauer überprüft werden, also wenn Sie abgetastet werden oder Ihr Soundprozessor untersucht wird. Das kann bei einem Metalldetektor oder Gerät mit fortschrittlicher Bildgebungstechnologie passieren.
  • Ein Handmetalldetektor schadet Ihrem Cochlea-Implantat oder Knochenleitungsimplantat nicht, wird aber piepsen, wenn er über den Soundprozessor geführt wird.

Ersatz-Soundprozessoren im Handgepäck transportieren

  • Wenn Sie einen Ersatz-Soundprozessor mitnehmen möchten, schalten Sie diesen aus und transportieren Sie ihn in einem Etui in Ihrem Handgepäck. Ihr Handgepäck können Sie bei der Sicherheitskontrolle auf das Fließband legen.
  • Legen Sie Ihren Soundprozessor nie direkt auf das Fließband, da sich auf der Oberfläche statische Elektrizität bilden und Ihrem Soundprozessor schaden kann.
  • Das Handgepäck wird mit niedrig dosierten Röntgenstrahlen untersucht, die weder Ihrem Soundprozessor noch Ihrem MAP/Programm schaden sollten.
  • Transportieren Sie Ihren Soundprozessor nicht im aufgegebenen Gepäck. Dieses wird mit höher dosierten Röntgenstrahlen untersucht, die Ihrem Soundprozessor schaden könnten.

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Allgemeiner Haftungsausschluss

Informieren Sie sich bei Ihrer Gesundheits-Fachperson über die Möglichkeiten der Behandlung von Hörverlust. Ergebnisse können abweichen; Ihre Gesundheits-Fachperson berät Sie bezüglich der Faktoren, die Ihr Ergebnis beeinflussen könnten. Befolgen Sie stets die Gebrauchsanweisung. Nicht alle Produkte sind in allen Ländern erhältlich. Für Produktinformationen wenden Sie sich bitte an Ihren Vertreter von Cochlear.

Alle Äußerungen sind die Ansichten der Einzelpersonen. Um zu ermitteln, ob Cochlear Technologie für Sie geeignet ist, wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform beinhaltet keine Wertung.

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